Was Ist, wenn ein Impressum Fehlt?
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Viele Unternehmen bieten Kunden ihre Ware oder Dienstleistung online an. Damit Nutzerinnen und Nutzer dennoch wissen, mit welchem Anbieter sie es dazugehören, hat der Gesetzgeber die Impressumspflicht eingeführt. Wen trifft diese? Und welche Angaben müssen enthalten sein?
Was ist ein Impressum?
Wer muss ein Impressum angeben?
Was muss ein Impressum enthalten?
Wo muss das Impressum stehen?
Was ist, wenn ein Impressum fehlt?
Was ist ein Impressum?
Myriaden von Betreiber von Internetseiten müssen Nutzern bestimmte Angaben über ihre Identität bereitstellen. Der Gesetzgeber hat dies im Telemediengesetz (TMG) geregelt.
Das Impressum ist also eine Art Visitenkarte. Derjenige, der die Seite nutzt, soll die Möglichkeit haben, die Seriosität des Anbieters zu überprüfen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich ein Bild über das Unternehmen oder die Person, die hinter der Internetseite steht, machen, sie kontaktieren und nötigenfalls auch rechtliche Ansprüche gegen sie durchsetzen können.
Wer muss ein Impressum angeben?
Grundsätzlich insgesamt, dass die Pflicht für alle Anbieter einer Internetseite gilt, wenn die Plattform geschäftlichen Zwecken dient. Damit fallen ausschließlich privat genutzte Seiten, die sich nur an Familie und Freunde richten, mindestens die Impressumspflicht. Auch Vereine und Bürgerinitiativen brauchen beispielsweise ein Impressum.
Wichtig: Ist auf der privat genutzten Seite Werbung geschaltet, mit die Geld verdient wird, kann dies eine Impressumspflicht begründen.
Erst recht Verkaufsplattformen wie Online-Shops und Suchmaschinen müssen ein Impressum angeben. Aber auch Accounts in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter und Co. benötigen ein Impressum, wenn das Konto auch gewerblich, beispielsweise fürt Bewerben von Produkten oder Stellenanzeigen, genutzt wird. Sie benötigen jedoch kein Impressum, wenn Sie nur gelegentlich privat über Verkaufsplattformen anbieten, also z. B. vereinzelt gebrauchte Schuhe oder das alte Fahrrad im Internet verkaufen.
Paragraf 5 TMG spricht außerdem von "auf einen Nenner gebracht gegen Entgelt angebotene Telemedien". Es genügt also, wenn mit das angebotenen Leistung auf dem Markt Geld verdient werden kann. Der Anbieter muss dies durch freie Vereinbarung veränderbar tun.
Was muss ein Impressum enthalten?
Es ist bestimmte Mindestanforderungen an das Impressum. Danach muss das Impressum enthalten:
- den Namen (bei natürlichen Personen sind es Vor- und Nachname. Bei Unternehmen, also den sogenannten juristischen Personen, der komplette Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten),
- bei juristischen Personen außerdem die Rechtsform (e. g. GmbH oder AG),
- die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Nicht den Erwartungen entsprechen ist ein Postfach),
- einen Kontakt, unterm Sie die Person oder das Unternehmen schnell erreichen können - elektronisch als auch nicht elektronisch. Grundsätzlich sind das E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
- soweit vorhanden, die Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer,
- ebenfalls, soweit vorhanden, das Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, Gesellschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer.
Zudem müssen bestimmte Berufsgruppen wie Makler, Gastronomiebetriebe oder Versicherungen die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Der Betreiber sollte die Internetseite und die Anschrift der Behörde nennen. Grund: Verstößt der Betreiber gegen eine Berufspflicht, so sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen Ansprechpartner haben.
Anbieter, die einen reglementierten Beruf ausüben (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare u. v. a. m.) müssen die zuständige Kammer sowie ihre Berufsbezeichnung und den Staat angeben, in dem ihnen die Berufsbezeichnung verliehen worden ist. Außerdem müssen sie diejenigen Vorschriften angeben, die ihren Beruf regeln und wo diese zu finden sind.
Bietet der Betreiber auf seiner Seite journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte an, muss zudem ein Verantwortlicher mit Namen und Anschrift angegeben werden. Bei Zeitungen oder Magazinen sind das zumeist Geschäftsführer und Chefredakteur.
Seit dem Jahr 2016 müssen Online-Anbieter, die ihre Ware oder Dienstleistung auch Verbraucherinnen und Verbrauchern anbieten, zusätzlich mit einem Link auf die Online-Streitbeilegungsplattform hinweisen. Diese ist EU-weit gültig.
Daneben muss ein Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher auch darüber informieren, ob er bereit oder verpflichtet ist, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen. Ist das der Fall, Casino mit Telefonrechnung bezahlen so muss die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe ihrer Kontaktdaten (Anschrift und Webseite) genannt werden. Allerdings müssen diese Hinweise nicht zwingend im Impressum stehen. So lange sie leicht zugänglich auf der Webseite erscheinen, kann dies auch irgendwer sonst Ort auf der Webseite sein.
Wo muss das Impressum stehen?
Bei den meisten Anbietern ist das Impressum über einen Link zu finden. Das ist auch ausreichend, soweit dieser Link gut sichtbar und von jeder Seite aus abrufbar ist. Das Gesetz spricht von "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten".
Der Link sollte auch einen eindeutigen Namen wie "Impressum" oder "Kontakt" tragen, damit für jeden verständlich ist, was sich dahinter verbirgt. Unter Soll ist es, wenn ein Anbieter die Angaben in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt oder wenn für das Abrufen des Impressums spezielle Leseprogramme notwendig sind.
Was ist, wenn ein Impressum fehlt?
Hat ein Anbieter kein Impressum hinterlegt, obwohl er dazu dem recht entsprechend verpflichtet ist, droht ihm eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Daneben begeht er einen Wettbewerbsverstoß. Daraus können sich Unterlassungsansprüche ergeben, die mehrmals mithilfe von kostenpflichtigen Abmahnungen durchgesetzt werden.
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